Importarznei­mittel

Parallelimport

Was ist Parallelimport?

Parallelimport bedeutet, dass ein Arzneimittelimporteur ein auch in Deutschland zugelassenes Arzneimittel in einem anderen EU-Mitgliedsstaat einkauft und nach Deutschland importiert. Dort bringt er es „parallel“ zu dem „Original“- Zulassungsinhaber in den Verkehr. Hierfür benötigt der Parallelimporteur eine eigene Zulassung für das Parallelimport-Arzneimittel in Deutschland.

reimport

Was ist Reimport?

Unter Reimport versteht man den Import von Arzneimitteln, die in Deutschland für ausländische Märkte hergestellt wurden und aus diesen Märkten wieder nach Deutschland re- importiert werden.

Aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen und marktspezifischer Kaufkraft müssen Patienten in Deutschland für dasselbe Arzneimittel oft deutlich mehr bezahlen, als in anderen Ländern der EU. Somit tragen wir aktiv zur Senkung der Arzneimittelkosten im Gesundheitssystem bei. Importierte Arzneimittel sind somit
preisattraktivere Originale.

Durch die Abgabe von Import-Arzneimitteln erzielen gesetzliche Krankenkassen pro Jahr direkte Einsparungen von rund 330 Millionen Euro*. Die indirekten Einsparungen durch den durch Importeure erzeugten Preisdruck auf die Originalhersteller liegen um ein Vielfaches höher. Dies entlastet das Gesundheitssystem erheblich. Auch privat versicherte Patienten profitieren von unserem Angebot, da sie oft einen höheren Anteil der Kosten selbst tragen müssen.

Wir legen großen Wert auf Qualität und Sicherheit unserer Produkte. Daher arbeiten wir nur mit lizenzierten Lieferanten zusammen, mit denen wir langjährige Geschäftsbeziehungen aufgebaut haben, und führen bei diesen regelmäßig strenge Qualitätskontrollen durch.

*Quelle: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (Stand: 2021)