Generika sind „Kopien“ eines älteren, zugelassenen Präparates dessen Patentschutz ausgelaufen ist und die für die PB Pharma mit identischem Wirkstoff hergestellt und vertreiben wird. Dieser ist üblicherweise zwanzig Jahre lang aktiv. Innerhalb dieser Zeit dürfen Pharmafirma ihr Originalpräparat exklusiv verkaufen und dessen Preis bestimmen.
Auf diese Weise versucht der Hersteller, die hohen Kosten für die Erforschung und Entwicklung der neuen Wirksubstanz wieder einzuspielen. Allerdings melden Hersteller das Patent auf einen neuen Wirkstoff meist schon an, wenn dieser noch in Entwicklung ist. Sobald er auf den Markt kommt, ist also ein Teil der zwanzig Jahre schon vorbei Verlängern lässt sich der Patentschutz nur durch bestimmte Verfahren wie zum Beispiel die Durchführung von pädiatrischen Studien oder die Beantragung eines speziellen Schutzzertifikats.
Nach Ablauf des Patentschutzes muss der Hersteller des Originalpräparates seine Forschungsergebnisse zu dem betreffenden Wirkstoff veröffentlichen. Andere Hersteller können dann auf Basis dieser Informationen den Wirkstoff ebenfalls produzieren und als Generikum auf den Markt bringen.