Der Parallelimport bedeutet, dass ein Arzneimittelimporteur ein auch in Deutschland zugelassenes Arzneimittel in einem anderen EU-Mitgliedsstaat einkauft und nach Deutschland importiert. Dort bringt er es "parallel" zu dem deutschen Original Arzneimittel in den Verkehr. Hierfür benötigt der Parallelimporteur eine eigene Zulassung für das Parallelimport-Arzneimittel in Deutschland.
Aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen und Marktspezifischen Kaufkraft müssen Patienten in Deutschland für dasselbe Arzneimittel oft deutlich mehr bezahlen als in anderen Ländern der EU. Somit schaffen Importe Wettbewerb auf patentgeschützten Arzneimitteln und spraren dem deutschen Gesundhetswesen ca. 300 Millionen Euro pro Jahr direkt. Die indirekten Einsparaungen liegen um ein vielfaches höher.